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17.04.2024 –
Die Stadtverordnetenfraktion der Grünen begrüßt den geplanten Verkehrsversuch in der Industriestraße und weist die Kritik daran zurück. Die vorgesehenen Änderungen machen das Radfahren nicht gefährlicher, sondern verringern die derzeit bestehenden Gefahren.
Was ist der Anlass des Verkehrsversuches? Im Frühjahr 2020 wurde ein Sicherheitsaudit für die Industriestraße erarbeitet. Das Ergebnis war: Es gibt in der Industriestraße keine sichere und stetige Radverkehrsführung. Und die Bürgersteige sind für den früheren getrennten Fuß- und Radverkehr zu schmal.
Wie ist die jetzige Situation? Derzeit besteht Tempo 50 auf der Industriestraße. Die Radfahrerinnen und Radfahrer müssen auf der Straße fahren und werden von den PKWs mit oft zu geringem Abstand überholt. Denn an den Mindestabstand von 1,50 m halten sich viele PKW-Fahrer und -Fahrerinnen beim Überholen nicht.
Warum sollen die Radlerinnen und Radler nicht mehr auf dem Bürgersteig fahren? Den Radverkehr wie früher auf die Bürgersteige zu führen, also auf dem Bürgersteig einen Radweg auszuweisen, das ist nicht mehr erlaubt. Denn das Regelwerk wurde in letzten Jahren geändert und die Bürgersteige sind zu schmal, um sie für Fußgänger und für Radfahrer zu nutzen. Es ist zwar ein Streifen auf dem Bürgersteig rot gepflastert. Das hat aber keine Bedeutung mehr. Ich muss zugeben, dass ich die Bürgersteige manchmal trotzdem benutze, wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin, weil ich mich auf der Industriestraße ohne Schutzstreifen unsicher fühle. Aber weil der Bürgersteig so eng ist, gefährde ich dann die Fußgänger und die mich.
Was soll sich zwischen Lessingstraße und Philipp-Reis-Straße ändern? Dort soll es auf beiden Seiten der Straße einen Schutzstreifen für Fahrräder geben. Für die Autos bleibt in beiden Richtungen nur ein gemeinsamer Fahrstreifen in der Mitte. Auf dem Schutzstreifen haben die Radlerinnen und Radler Vorrang und können sicher und zügig fahren. Die Schutzstreifen dürfen auch von den Autos befahren werden und müssen das auch, wenn sie sich begegnen – aber nur wenn kein Fahrrad auf dem Schutzstreifen fährt. Ansonsten müssen sie sich hinter den Radlerinnen und Radlern einordnen.
Was soll das bringen? Der Radverkehr wird dadurch sicherer und der Autoverkehr etwas ausgebremst, aber nicht wirklich eingeschränkt.
Und das soll funktionieren? Ähnliche Straßenführungen gibt es beispielsweise in den Niederlanden. Sie funktionieren dort und sind akzeptiert. Natürlich muss gleichzeitig das Tempo von 50 auf 30 reduziert werden und eine ausführliche Aufklärung erfolgen. Beides ist auch vorgesehen.
Sind das nicht unnötige Kosten? Wenn wir uns nicht auf die Markierungsarbeiten beschränken würden, sondern die ganze Straße umgestalten und den Querschnitt verändern würden, um zulässige Fahrradwege auf den Bürgersteigen zu schaffen, dann würden wir nicht von 86.000 Euro reden, sondern von mehr als einer Million Euro, und es würde lange Zeit ins Land gehen, bis sich etwas ändern würde. Und die genannten 86.000 Euro umfassen nicht nur den Bereich des Verkehrsversuchs, sondern die gesamten Markierungsarbeiten bis zum Ortsausgang und die Querungshilfe zum Radweg nach Dietzenbach.
Fazit: Aufgrund der Rechtslage muss die bisherige Verkehrsführung also auf jeden Fall geändert werden. Die Frage ist nur wie. Und da ist der vorgesehene Verkehrsversuch in unseren Augen ein guter Ansatz, der die Sicherheit des Radverkehrs erhöht, ohne den Autoverkehr allzu sehr zu beeinträchtigen.
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