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Die Abfallsatzung soll dahingehend geändert werden, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, durch Mülltrennung und Müllvermeidung Gebühren zu sparen. Dies kann zum Beispiel geschehen durch die Wahl der Gefäßgrößen oder die Anzahl der jährlichen Leerungen. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Entwurf für eine Satzungsänderung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
In der Abfallsatzung der Stadt Heusenstamm gibt es aufgrund der vorgeschriebenen Tonnengrößen keine Möglichkeit, durch Mülltrennung und Müllvermeidung Gebühren zu sparen. Durch die flächendeckende Einführung der Biotonne wird bei sachgerechter Trennung der Abfälle weniger Restmüll anfallen. Des weiteren kommen durch die Einführung der Biotonne weitere Gebühren auf die Bürgerinnen und Bürger zu. Dieser Umstand sollte in der Abfallsatzung berücksichtigt werden. Bei den meisten Kommunen im Kreis Offenbach gibt es die Möglichkeit Gefäßgrößen und Leerungsintervalle dem Bedarf entsprechend zu wählen.
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