Wohnungspolitischer Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung

Worum geht es?
Es geht um die Fälle, in denen ein neuer Bebauungsplan beschlossen wird, durch den Geschosswohnungsbau ermöglicht wird und wodurch den Grundstücksbesitzern ein sogenannter Planungsgewinn (Wertsteigerung durch den Bebauungsplan) zufällt. In diesem Fall sollen die Investoren verpflichtet werden, einen Teil der Wohnungen als Sozialwohnungen zu bauen.

Warum ist dieses Beschluss aus unserer Sicht sinnvoll?
In den letzten Jahren sind immer mehr Menschen in das Rhein-Main-Gebiet gezogen und das wird auch in den nächsten Jahren der Fall sein. Folge sind steigende Grundstücks-, Wohnungs- und Mietpreise. Immer schwieriger wird es dadurch insbesondere für die, deren Einkommen durchschnittlich oder gar unterdurchschnittlich ist, in unserer Region Wohnraum zu finden, den sie sich auch leisten können. In den letzten Jahren wurde zwar viel neuer Wohnraum in Heusenstamm geschaffen. Insbesondere südlich der Hohebergstraße und an der Alten Linde wurde viel gebaut – aber überwiegend Eigenheime und Eigentumswohnungen. Mietwohnungen entstanden nur wenige, und wenn dann eher im gehobenen Segment. Wirklich günstiger Wohnraum wurde nicht geschaffen. Und sozialen Wohnungsbau gibt es schon seit vielen Jahren in Heusenstamm nicht mehr. Ganz im Gegenteil: Bei den letzten Sozialwohnungen läuft die Sozialbindung in absehbarer Zeit aus. Die Lage für die weniger gut betuchten Bürgerinnen und Bürger hat sich in den letzten Jahren in Heusenstamm nicht verbessert, sondern weiter verschlechtert. Den Wohnungsbau allein dem freien Markt zu überlassen, hilft nicht, wenn bezahlbarer Wohnraum fehlt. Investoren haben nicht in erster Linie eine soziale Ader, sondern schauen, welche Art von Wohnungen wie viel Gewinn abwerfen. Das ist legitim, aber nicht das, worauf ich als Grüner Politiker Wert lege. In dieser Situation ist es den Investoren, die nicht ganz uneigennützig Wohnungen in dieser Stadt bauen wollen, durchaus zuzumuten, dass ein Teil ihrer Planungsgewinne abgeschöpft wird und sie nicht sämtliche Bauvorhaben allein nach dem höchstmöglichen Gewinn ausrichten können, sondern dass sie 30% sozialen Wohnraum schaffen müssen – Wohnraum, für den sie zudem vom Staat Fördermittel bekommen.

Was bringt der wohnungspolitische Grundsatzbeschluss?
Der Beschluss wird in nächster Zeit beim Gelände des ehemaligen Brückenbauhofs an der Industriestraße und beim Gelände des Fernmeldezeugamtes zum Tragen kommen. In den Teilen der Stadt, wo es schon gültige Bebauungspläne gibt, ändert sich nichts. Der Beschluss allein löst also nicht die von mir geschilderten Probleme. Aber er ist ein richtiger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die nächsten Schritte sind spätestens dann zu tun, wenn das Gelände des ehemaligen Bauhofs ganz oder teilweise für Wohnbebauung genutzt wird. Hier ist die Stadt als Grundstücksbesitzer gefragt, selbst bezahlbaren Wohnraum zu bauen oder das Gelände an einen Bauherrn zu verkaufen, der sich verpflichtet, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen.

Heiner Wilke-Zimmermann

 



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