Grüne fordern höheren Förderzins für den Sandabbau der Firma Braas

Die Grünen fordern, dass die Stadt Heusenstamm einen höheren Förderzins von der Firma Braas für den von ihr hinter dem Martinsee geförderten Sand verlangt. Der Magistrat soll Widerspruch gegen alle Abrechnungen des von der Firma Braas für den Sandabbau zu leistenden Entgeltes einlegen, soweit diese noch nicht verjährt sind. Das Entgelt soll neu berechnet und eine entsprechende Nachzahlung eingefordert werden. Dies ist Kern eines Dringlichkeitsantrages der Grünen, den sie am kommenden Mittwoch in der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschließen lassen wollen.

Die Grünen beziehen sich auf den Sandfördervertrag mit der Firma Braas. Dieser sieht in § 5 Punkt 5 vor, dass der Förderzins pro Tonne geförderten Sandes regelmäßig überprüft und entsprechend dem vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden festgestellten und veröffentlichten Preisindex der Erzeugerpreise für Sand und Kies  angepasst wird, sofern dieser Index sich gegenüber dem Basisjahr 2004 um mindestens 10 Basispunkte erhöht oder gesenkt hat. Dem Anhang zu einer Antwort des Magistrats vom 3.5.2019 auf eine Anfrage der Grünen Stadtverordnetenfraktion ist zu entnehmen, dass eine Anpassung des Förderzinses in all den Jahren nicht stattgefunden hat. Braas zahlt also seit Vertragsbeginn den gleichen Preis. In der letzten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses hat der FDP-Stadtverordnete Dr. Rudolf Benninger darauf hingewiesen, dass die Preise für Sand und Kies in den letzten Jahren erheblich erhöht wurden. Daraufhin hat der Grüne Stadtverordnete Heiner Wilke-Zimmermann im Internet recherchiert und einer Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes entnehmen können, dass der genannte Preisindex seit 2005 um 40% gestiegen ist. ( www.destatis.de › Preise › erzeugerpreise-lange-reihen-pdf-5612401 ; S. 11)

Die bisher versäumte, im Vertrag aber vorgesehene Anpassung des Förderzinses hat, davon geht Wilke-Zimmermann aus, zu einem erheblichen Schaden für die Stadt geführt. Dieser Schaden soll durch eine Neuberechnung des Förderzinses und eine Nachforderung der entsprechenden Beträge reduziert werden.



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